Seminar zur Sicherheit von Biogasanlagen

Warnhinweis an einer Biogasanlage

Biogasanlagen-Betreiber müssen eine Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb ihrer Biogasanlage durchführen. Damit Besitzer von Biogasanlagen ein Verständnis für Gefahren rund um die eigene Biogasanlage erhalten und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen, bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Nordrhein-Westfalen eine Weiterbildung „Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung an einer Biogasanlage“ an. Die Schulung findet statt am Mittwoch, 23. Mai, im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse der Landwirtschaftskammer im Kreis Soest. Sie dauert von 9.30 bis 16.30 Uhr.

Bei dem Tagesseminar wird Betreibern von Biogasanlagen aufgezeigt, welche Gefährdungen bei der Arbeit an einer Biogasanlage entstehen, wie diese zu dokumentieren und abzustellen sind. Jede Biogasanlage muss eine Gefährdungsbeurteilung und eine entsprechende Dokumentation vorweisen. Die Teilnehmer können auch individuelle Fragen mit den Referenten besprechen. Das angebotene Seminar vermittelt dem Teilnehmer wichtige Informationen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung an seiner Anlage.

Die Anmeldungen zu dem Seminar sind bis zum 16. Mai zu richten an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Telefon 0228 / 703-1260, per Fax -191260 oder mit einem Online-Formular. Landwirte aus Nordrhein-Westfalen bezahlen 150 Euro; Teilnehmer aus anderen Bundesländern und Firmenvertreter 190 Euro. Der Kostenbeitrag für Mittagessen sowie Pausengetränke ist in der Teilnahmegebühr enthalten. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt, sodass sich eine rechtzeitige Anmeldung empfiehlt.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2012