Jetzt auf die Erdbeerfelder in NRW

Erdbeeren naschen erlaubtBild vergrößern
Jule schmecken die Erdbeeren am besten frisch vom Feld

Jetzt reifen die ersten Erdbeeren auch auf den Selbstpflückfeldern im Freiland in Nordrhein-Westfalen. Wie die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, sind jetzt auch Selbstpflückfelder geöffnet. Diese Form der Erdbeerernte ist vor allem bei den Verbrauchern in Westfalen sehr beliebt. Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass frische heimische Erdbeeren noch bis in den August hinein bei vielen Erzeugern direkt angeboten werden. Spezialisierte Betriebe liefern frische Erdbeeren bis weit in den Oktober.

Die Erdbeerernte hat sich in diesem Jahr um etwa 14 Tage verspätet. Der Winter war sehr lang und bis Ende März war der Boden noch gefroren. Wenn jetzt die Sonne scheint, bekommen die vielen oftmals noch hellroten Früchte ihre typisch leuchtend rote Farbe und vor allem ihren sehr leckeren Geschmack.

Nach wie vor ist die Königin der Beerenobst-Arten bei den Verbrauchern sehr beliebt. Jeder Bundesbürger verzehrt etwa drei Kilo frische Erdbeeren im Jahr. Im Vergleich zu anderen Weichobstarten ist dies ein sehr hoher Pro-Kopf-Verbrauch. So liegt der Verzehr bei Kirschen etwa bei der Hälfte. In Deutschland werden jährlich 250 000 Tonnen Erdbeeren verzehrt. Mit etwa 130 000 Tonnen wird mehr als die Hälfte dieser Menge in Deutschland angebaut.

Knapp 14 500 Hektar Anbaufläche für Erdbeeren gibt es in Deutschland, davon mehr als 2 600 Hektar in NRW. Damit ist NRW zusammen mit Niedersachsen und Baden-Württemberg die Hauptanbauregion in Deutschland. Die Kundennähe am Rande der Rhein- und Ruhrgroßstädte sowie beste Voraussetzungen an diesen Standorten sichern eine Anbaufläche für Erdbeeren im Rheinland von 1 400 Hektar und in Westfalen von 1 200 Hektar. Schwerpunkte liegen am Niederrhein und südlich von Köln sowie am nördlichen Rand des Ruhrgebietes, im Münsterland und in Ostwestfalen.

Obstbauern, die frische Erdbeeren anbieten, finden Sie hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2013