Obstbau-Broschüre neu aufgelegt

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Einen Leitfaden zur Kulturführung und zum Pflanzenschutz im Obstbau hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen jetzt neu herausgegeben. Die Broschüre mit mehr als 300 Seiten Inhalt erscheint bereits in 17. Auflage und gilt unter Obstbauern mittlerweile als Standardwerk, das alle wichtigen Beratungsinformationen rund um Kernobst, Steinobst und Beerenobst enthält.

Neben Sortenempfehlungen für alle Kulturen enthält die Broschüre ausführliche Hinweise zum Pflanzenschutz sowie jeweils eine Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Ergänzt werden die Anbauempfehlungen durch eine ausführliche Darstellung der Pflanzenschutzgerätetechnik, Hinweise zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und zum Bienenschutz, eine kurze Einführung in den ökologischen Obstbau sowie eine Liste mit weiterführender Literatur. Durch die Einbindung des Pflanzenschutzes im Obstbau liefert diese Broschüre für die einzelnen Kulturen praktikable Pflanzenschutzstrategien. Dies ist gerade bei Nahrungsmitteln sehr wichtig, die ständig in der Diskussion stehen. Die Bekämpfung der Kirschessigflieg - ein neuer Schädling im Obstbau - wird in einem eigenen Kapitel intensiv behandelt.

Neben grundlegenden Informationen wird im Kapitel Düngung im Obstbau auch die Zusammenarbeit der LUFA NRW und der Obstbauberatung zum Nutzen der Obstanbauer deutlich. Die Landwirtschaftliche Untersuchungsanstalt (LUFA) ist das Dienstleistungsinstitut für Agrar- und Umweltanalytik der Landwirtschaftskammer zur Untersuchung von Proben aller Art. In den Labors wird die gesamte landwirtschaftliche Produktionskette von der Erzeugung bis zur Nahrungsmittelverarbeitung untersucht.

Die Broschüre "Obstbau - Kulturführung und Pflanzenschutz" kann zum Preis von 50 Euro einschließlich Versand und Mehrwertsteuer bestellt werden beim Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Fax: 02506 309633 oder per E-Mail an manuela.loddenkemper@lwk.nrw.de.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 23.04.2015