Ehrenamtliche Prüfer wertvoll für die Berufsbildung

Ehrenamtliche Prüferinnen und PrüferBild vergrößern
Verdiente ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer in der Berufsbildung der Grünen Berufe wurden im Rahmen einer Feierstunde in Essen geehrt.

Die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben jährlich ein enormes Pensum an Examen zu erledigen. „Als ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer haben Sie mit Ihrem jahrzehntelangen Engagement die Arbeit der zuständigen Stellen in den Berufen der Landwirtschaft an entscheidender Stelle mitgetragen“, lobte der Präsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Johannes Frizen, den verdienten Prüfern und dankte ihnen in einer Feierstunde im Bildungszentrum Gartenbau in Essen für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und ihr vorbildliches Engagement in den Prüfungsausschüssen.

Der Präsident wies auf beeindruckende Zahlen hin: Die Landwirtschaftskammer hat jährlich etwa 7000 Prüfungsteilnehmer. Diese Zahl teilt sich auf in mehr als 3000 Zwischenprüfungen, mehr als 3500 Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie etwa 420 Meister- und Fortbildungsprüfungen. Um diese hohe Zahl an Nachwuchskräften in der Aus- und Fortbildung prüfen zu können und gleichzeitig die Belastung der Mitglieder in den Prüfungsausschüssen verantwortbar zu halten, sind jedes Jahr insgesamt etwa 2700 Prüfer und Prüferinnen an mehreren Tagen im Einsatz.

„Berufsbildung kann ohne Ehrenamt nicht funktionieren“, hob Frizen hervor, denn „ehrenamtliche Prüfer bringen das wahre Leben mit in das Prüfungsgeschehen.“ Sie stünden mitten im betrieblichen Geschehen, könnten handlungsorientierte Prüfungsaufgaben stellen und hätten stets das Ohr an der Praxis. Der Präsident resümierte: „Das macht ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer so wertvoll.“

Im vergangenen Jahr betrug die Gesamtzahl der Ausbildungs- und Umschulungsverträge bei der Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen mehr als 8300 Verträge. Darunter waren mehr als 3000 neu abgeschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverträge.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2015