Triebsterben bei Rhododendron

Triebsterben an Rhododendron durch PhytophthoraBild vergrößern
Triebsterben an Rhododendron, hier ausgelöst durch den Pilz Phytophthora

An Alpenrosen oder Rhododendron tritt gelegentlich ein Triebsterben auf. Häufig ist ein Befall mit der Phytophthora-Welke (Phytophthora spp.) die Ursache. Wie der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, führt der Befall zunächst dazu, dass einzelne Triebe welken und kümmern. Später kann sogar die ganze Pflanze welken und dann absterben.

Die Infektion mit den Schadpilzen erfolgt über die Triebspitzen oder die Wurzeln. Eine Infektion über die Wurzeln findet vor allem dann statt, wenn der Boden sehr schwer und verdichtet ist und zur Vernässung neigt. Da ein Welken der Triebe grundsätzlich aber auch andere Ursachen haben kann, ist eine sichere Diagnose nur nach einer genaueren Untersuchung möglich.

Falls es zu einem Befall mit der Phytophthora-Welke gekommen ist, gibt es keine Möglichkeit, die Krankheit direkt zu bekämpfen. Um den Befall aber zumindest teilweise einzudämmen, sollten die betroffenen Triebe bis in den gesunden Bereich zurückgeschnitten werden. Diese Maßnahme hilft aber nur dann, wenn die Infektion über die Triebspitzen und nicht über die Wurzeln erfolgt ist. Sollten sich die Pilze bereits stärker im Boden ausgebreitet und die Wurzeln befallen haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rhododendron ganz abstirbt, bereits sehr groß. Stark erkrankte Rhododendren sind dann möglichst komplett zu entfernen und zu entsorgen. Da die Pilze mithilfe ihrer Dauersporen sehr lange im Boden überdauern können, ist es empfehlenswert, auch den befallenen Boden vor einer Neuanpflanzung auszutauschen. Der Boden sollte vor einer Neubepflanzung mit Rhododendron außerdem gründlich gelockert und gegebenenfalls durch Zuschlagstoffe, wie Kompost, Torf oder Rindenhumus, aufbereitet werden, um damit einer Verdichtung und späteren Vernässung vorbeugend entgegenzuwirken.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2015