Milchleistungsfutter im Test

Hammeltest

Im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick, Kleve, wurden in der energetischen Futterwertprüfung elf Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe von verschiedenen Mischfutterherstellern geprüft.

Ziel dieser Prüfung ist die Bestimmung des Energiegehaltes für das jeweilige Futter auf der Grundlage von Verdauungsversuchen an Hammeln, um anschließend einen Vergleich mit dem vom Hersteller deklarierten Energiewert vorzunehmen. Neben den Gehalten an Rohnährstoffen und Energie werden zur besseren Beschreibung der Futter auch die Werte für Stärke und Zucker sowie für Neutral- und Säure-Detergenzien-Faser (aNDFom und ADFom) ermittelt und dargestellt. Über das methodische Vorgehen im Detail informiert die Tabelle 1.

In den vorliegenden Durchgängen wurden vier eiweißreiche Ergänzungsfuttermittel und sieben Michleistungsfutter geprüft. Die Eiweißergänzer sollen nach Herstellerangaben je einmal der Energiestufe 2 bzw. 3 angehören. Zwei weitere Ergänzer sollen einen Energiegehalt von 7,5 MJ NEL/kg besitzen. Die Angaben zum Rohproteingehalt bewegen sich zwischen 24 und 34 %. Auch bei der Deklaration der Rohfasergehalte ergeben sich mit Werten von 6,5 bis 13,6 % sehr große Unterschiede zwischen den Futtern. Der Calciumgehalt im MLF 30/4 der Firma Meyerhof zu Bakum, Melle soll nur 0,06 % betragen. Bei den anderen Ergänzern werden Gehalte von 0,5, 1,3 und 1,6 % angegeben. Auch bezüglich des Phosphorgehaltes sind die Eiweißergänzer sehr unterschiedlich konzipiert. Die Angaben variieren zwischen 0,2 und 0,85 %.

Stimmen die Energiegehalte?

Bei den Milchleistungsfuttern sollen zwei Futter der Energiestufe 3 angehören, vier Futter einen Energiegehalt von 7,0 und ein Futter den Wert von 7,2 MJ NEL/kg aufweisen. Die Angaben zum Rohproteingehalt lauten 18 %, 19 % oder 20 %. Die Rohfasergehalte sollen nach Herstellerangaben zwischen 6,6 und 10,7 % liegen. Die Ausstattung der Futter mit Calcium variiert auf Basis der Deklaration zwischen 0,70 und 0,94 %. Beim Phosphor werden Angaben zwischen 0,5 und 0,63 % gemacht.

Der Tabelle 2 sind die Angaben der Hersteller, die analytisch ermittelten Nährstoffgehalte, die Verdaulichkeit der organischen Masse sowie die daraus ermittelte Energiestufenzugehörigkeit der Prüffutter zu entnehmen. Im Wesentlichen stimmen die Analysenbefunde gut mit den Angaben der Hersteller überein, so dass die Lieferabsicht erfüllt wurde. Bei folgenden Futtern überschreitet die Differenz zwischen deklariertem und analysiertem Rohfettgehalt die vom Gesetzgeber vorgegebene Toleranz: Lakto Protocorn, Biol. Milchviehpellets Maxima 18/4, Sahna 18/4 M und MLF 20/4 GL. Auch beim Futter MLF 30/4 stimmen die Deklarationsangaben bezüglich Calcium und Phosphor nicht mit analysierten Werten überein.

Bei den Eiweißergänzern ist der Gehalt an organischer Masse mit Werten zwischen 78,5 und 84,7 % sehr verschieden, was vor allem durch unterschiedliche Gehalte an Rohasche zu erklären ist. Die Verdaulichkeit der organischen Masse dieser Futter variiert zwischen 79,5 und 89,1 %. Die Futter werden je einmal in die Energiestufe 2 bzw. 3 und zweimal in die Stufe >3 eingestuft, womit die Energieangaben der Hersteller bestätigt werden.

Die Milchleistungsfutter besitzen Gehalte an organischer Masse im Bereich von 81,1 bis 82,5 %, womit eine nur geringe Spanne gegeben ist. Dagegen variiert die Verdaulichkeit der organischen Masse in einem weiten Bereich von 80,8 bis 88,0 %. Auf Basis der Energieberechnung mit den verdaulichen Nährstoffen werden drei Futter in die Energiestufe 3 und vier Futter in die Stufe >3 eingruppiert. Die Energieangaben seitens der Hersteller werden damit bei allen Futtern bestätigt. Die Energieermittlung mit Hilfe der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Energiegleichung unter Zuhilfenahme des Hohenheimer Futterwerttest (HFT-Test) führt bei allen Futtern zu einer ähnlichen Bewertung wie die Ergebnisermittlung mit Hilfe der Verdaulichkeiten aus dem Hammeltest. Die jeweiligen Energieangaben der Hersteller werden durch die Gleichung bestätigt.

Einige Unterschreitungen

Erfreulicherweise konnten in den vorliegenden Durchgängen die Energieangaben der Hersteller im Hammeltest bestätigt werden. Maßgeblich für den energetischen Wert eines Futters ist der Gehalt an verdaubarer organischer Masse. Auf Basis langjähriger Prüfaktivitäten müssen innerhalb der Energiestufen die nachfolgenden Größen bezüglich der Verdaulichkeit der organischen Masse erreicht werden.

  • Energie 2: 77 bis 78 % Verdaulichkeit der OM
  • Energie 3: 82 bis 83 % Verdaulichkeit der OM
  • Energie >3: 86 bis 87 % Verdaulichkeit der OM

Die Futter Biol. Milchviehpellets Maxima 18/4 und Sahna 18/4 M sollen 7,0 MJ NEL/kg besitzen und damit der Energiestufe >3 angehören. Die Verdaulichkeit der organischen Masse beträgt 82,9 bzw. 80,8 %, womit die oben genannten Anforderungen deutlich unterschritten und beide Futter in die Stufe 3 eingruppiert werden. Auffällig bei beiden Futtern ist ein hoher Fettgehalt von 5,1 bzw. 6,2 %, so dass der deklarierte Fettgehalt deutlich überschritten wird. Da Fett sehr energiereich ist, kann der deklarierte Energiewert trotz Unzulänglichkeiten bei der Verdaulichkeit der organischen Masse bestätigt werden. Zu bedenken ist aber, dass zu hohe Fettgehalte in der Gesamtration die Fermentation im Pansen negativ beeinflussen können. Dies kann im vorliegenden Fall bei höheren Kraftfuttermangen und grasbetonter Grobfutterration durchaus eintreten. Die Hersteller sollten deshalb dringend dafür Sorge tragen, dass die deklarierten Fettgehalte auch wirklich eingehalten werden.

Unverständlich ist ebenfalls eine Deklaration zum Calciumgehalt in Höhe von 0,06 % und zum Phosphorgehalt in Höhe von 0,20 % beim Futter MLF 30/4. Solch niedrige Werte sind allein schon aufgrund der Zusammensetzung des Futters (Lupinen, Ackerbohnen, Sonnenblumenkuchen) völlig unrealistisch und müssten jedem gewissenhaftem Mischfutteroptimierer umgehend auffallen. Interessanter Weise sind die hier formulierten Beanstandungen bei den Deklarationsabweichungen immer Futtern zuzuordnen, die für die ökologische Milchproduktion vorgesehen sind. Die zweifelsohne eingeschränkte Komponentenverfügbarkeit darf nicht dazu führen, dass die Angaben auf den Sackanhängern deutlich von den analysierten Nährstoffgehalten abweichen.

Autor: Annette Menke