
Der Beruf des Fischwirtes erfordert nicht nur eine robuste Natur, sondern auch eine gute Ausbildung. Dabei kann man sich auf folgende Betriebszweige spezialisieren:
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
Nur anerkannte Ausbildungsbetriebe dürfen Fischwirte ausbilden. Bei der Berufsausbildung wirken Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätten zusammen.
Natürliche Voraussetzungen der Fischerei, Eigenschaften des Wassers und der
Gewässer
Gewässerschutz
Fischereibewirtschaftung und Hegemaßnahmen
Bearbeiten, verarbeiten und vermarkten der Betriebserzeugnisse
Anfertigen, bedienen, Instandsetzen und pflegen einfacher Fischereieinrichtungen
Wartung und Handhabung der erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
Umgang mit Werkstoffen sowie einfache Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und
Geräten
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Betriebliche Zusammenhänge im Ausbildungsbetrieb
Fachbezogene Rechtskunde
Wirtschafts- und Sozialkunde
Vertiefte Fertigkeiten und Kenntnisse
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum Fischwirt/zur Fischwirtin. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse schriftlich, mündlich und praktisch geprüft.
Mit Fischhaltung und Fischzucht befasst sich der Fischwirt in der Teichwirtschaft. Er sorgt hier für einen gesunden Fischbestand durch richtiges Füttern, Abfischen und Abwehren von Fischfeinden, aber auch für die Pflege und Düngung des Teiches. In der Seen- und Flussfischerei wird der Fischbestand natürlicher Gewässer genutzt. Zur Erhaltung des Fischbestandes wird Fischbrut ausgesetzt und gepflegt. Auch das Anfertigen und Instandhalten der Fischereigeräte sowie Bedienung und Pflege der Fischereifahrzeuge gehören mit zu den Aufgaben des Fischwirtes.
Fischwirtschaftsmeister/in