Förderung

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik  aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem  Wegweiser.


Wiese

Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung 2024

Am 15.03.2024 startet das Elektronische Antragsverfahren 2024 (ELAN-NRW Web Client). Das Antragsverfahren wird derzeit final vorbereitet. Die Antragsbearbeitung im ELAN-NRW WebClients ist ab dem 15.03.2024 möglich.


Ackersenf als Zwischenfrucht

Agrarreform - ein Überblick

Im letzten Jahr ist die Agrarreform in Kraft getreten, doch auch in 2024 ist ein Überblick über die geltenden und teilweise gegenüber dem Vorjahr angepassten Regelungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung hilfreich.


Stoppelfeld gegrubbert

Nicht produktiven Flächen: Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8

Mitte Februar hatte die EU-Kommission kurzfristig eine Ausnahmeregelung zur Erbringung von nicht produktiven Flächen im Rahmen der Konditionalitätenregelungen (GLÖZ 8) für 2024 veröffentlicht. Deutschland hat mittlerweile die Ausnahmeregelung übernommen.


Stallneubau

Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen

Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl sowie Maßnahmen, um die Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern.


Notebook und Notizblock. Foto: StartupStockPhotos, Pixabay

Antragstellerpostfach

Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.


Wolf lauert. Foto: Georg Pauluhn, piclease

Förderrichtlinien Wolf

Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.