Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung 2024

Am 15.03.2024 startet das Elektronische Antragsverfahren 2024 (ELAN-NRW Web Client). Die folgenden Informationen geben einen gebündelten Überblick über die Antragstellung im Bereich der Agrarförderung:

Allgemeine Hinweise zum Verfahren 2024

Die Webanwendung ELAN-NRW kann über diese Seite aufgerufen werden:

ELAN-NRW

Dort sind auch weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu der Programmbedienung inklusive mehrerer Videos hinterlegt.

Wichtige Neuigkeiten (z. B. Wartungszeiten) werden bei Bedarf bei Anmeldung in einem vorgeschalteten Fenster angezeigt.

Es ist auf eine fristgerechte Antragstellung zu achten (Fristen siehe unten). Bei verspätet eingehenden Anträgen können die Prämienzahlungen gekürzt bzw. abgelehnt werden.

Welche Förderungen können mittels ELAN beantragt werden?

Bis zum 15. Mai:

  • Direktzahlungen:
    • Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
    • Öko-Regelungen
    • Prämie für Mutterschafe/Ziegen sowie Mutterkühe
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
  • Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
  • Mehrgefahrenversicherung
  • Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztiertierrassen
  • Förderung der Sommerweidehaltung
  • Ökologischer Landbau
  • Vertragsnaturschutz
  • Auszahlungsanträge Agrarumwelt
    • Vielfältige Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
    • Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen
    • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
    • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
    • Anlage von Erosionsschutzstreifen
    • Anlage von Uferrandstreifen
    • Getreideanbau in weiter Reihe mit optionaler Stoppelbrache
    • Extensive Grünlandnutzung (AUM-Altmaßnahme)
    • Anbau vielfältiger Kulturen (AUM-Altmaßnahme)
    • Anlage Uferrand- und Erosionsschutzstreifen (AUM-Altmaßnahme)
    • Anlage von Blüh- und Schonstreifen (AUM-Altmaßnahme)
    • Anbau von Zwischenfrüchten (AUM-Altmaßnahme)

Bis zum 30. Juni:

  • Haltungsverfahren auf Stroh (Verpflichtungsjahr 2025)
  • Grundanträge
    • Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
    • Ökologischer Landbau
    • Vertragsnaturschutz
    • Vielfältige Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
    • Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen
    • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
    • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
    • Anlage von Erosionsschutzstreifen
    • Anlage von Uferrandstreifen
    • Getreideanbau in weiter Reihe mit optionaler Stoppelbrache

Weitere Hinweise

Änderungen von Anträgen sind über ELAN. Lediglich das Zurückziehen von Anträgen muss schriftlich über die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen.

Auch in diesem Jahr wird das Flächenmonitoring für alle flächenbezogenen Fördermaßnahmen angewendet. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich ab August über den Ampel-Layer in der ELAN-Anwendung abrufbar sein. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit hier veröffentlicht:

Flächenmonitoring

An wen können sich Antragsteller bei Fragen zu ELAN-NRW wenden?

Bei Fragen steht die zuständige Kreisstelle mit Beratung oder Mithilfe bei der Antragstellung zur Verfügung. Die Kreisstellen sind telefonisch montags bis donnerstags von 8–16 Uhr und freitags von 8–13 Uhr erreichbar.

Zusätzlich steht Ihnen im Antragszeitraum vom 15.03. bis zum 15.05.2024 eine zentrale Hotline der EU-Zahlstelle für allgemeine Fragen, aber auch bei technischen Problemen rund um die ELAN-Anwendung zur Verfügung. Diese ist von montags bis donnerstags von 8 - 16 Uhr und freitags von 8 – 13 Uhr unter der Telefonnummer 0251-2376 201 erreichbar.

Fragen zu den Bewilligungsdaten Vertragsnaturschutz sind an die Bewilligungsbehörden (Kreise/kreisfreie Städte) zu richten.

Stand: 14.03.2024

Autor: Britta Stümper