Förderung des ländlichen Raums
Auf den folgenden Seiten finden Sie alles über Förderungsmaßnahmen für den ländlichen Raum. Die Maßnahmen sind hier nur verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der Förderrichtlinien. Wenn Sie zu einzelnen Maßnahmen mehr wissen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kreisstelle. Die Antragsunterlagen der Maßnahmen aus vorangegangenen Förderperioden (Bewilligung vor 2015) finden Sie unter Formulare.
Allgemeine Informationen hinsichtlich der Förderung des ländlichen Raums können Sie auch erhalten unter:
- BMEL: Europäische Union: Gemeinsame Agrarpolitik - Förderung des ländlichen Raums(www.bmel.de)
- MULNV: Das NRW-Programm Ländlicher Raum 2014 - 2020 (www.umwelt.nrw.de)

Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2014 - 2020
Hier finden Sie die aktuellen Antragsformulare und weitere Informationen zur Agrarumweltförderung der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

Ökologischer Landbau - Förderperiode 2014 - 2020
Hier finden Sie die aktuellen Antragsformulare und weitere Informationen zur Agrarumweltförderung der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

Tierschutzmaßnahmen - Förderperiode 2014 - 2020
Hier finden Sie die aktuellen Antragsformulare und weitere Informationen zu den Haltungsverfahren auf Stroh und zur Sommerweidehaltung der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

Investitionsförderung
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, und tiergerechten Landwirtschaft (Agrarinvestitionsförderung), sowie zur Verbesserung der Existenzfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch Entwicklung und Aufbau zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und alternativer Einkommensquellen (Diversifizierung) werden investive Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Zudem werden Zuschüsse für Investitionen in eine umwelt- und klimafreundlichere Gülleausbringungs- bzw. Güllelagertechnik (Emissionsminderung) gewährt.

Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete
Um die landwirtschaftlichen Tätigkeit auf bestimmten Flächen, die innerhalb von der Natur benachteiligten Gebieten liegen, auszugleichen, erhalten die betroffenen Betriebe eine finanzielle Beihilfe.

Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Die Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünlandflächen, die sich in einem umweltsensiblen Gebiet befinden, in dem bestimmte Bewirtschaftungsauflagen und -verpflichtungen eingehalten werden müssen, werden gesondert gefördert.

Bildungsmaßnahmen
Mit dieser Maßnahme soll ein flächendeckendes Angebot an berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden. Dadurch sollen die berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten, erweitert oder der Entwicklung angepasst werden.

Beratungsorganisationen
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Beratungsleistungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe.

Fischereiförderung
Fördermaßnahmen, die aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie aus der Fischereiabgabe gefördert werden.

Frosthilfe 2017
Ertragseinbußen im Obst- und Zierpflanzenbau, verursacht durch das Frostereignis im April 2017, werden über einen Zuschuss durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Hälfte ausgeglichen. Der finanzielle Teilausgleich der Ertragseinbußen wird Unternehmen gewährt, die im Schadjahr 2017 eine Schadenssumme von 30 Prozent des durchschnittlichen Betriebsumsatzes der drei vorangegangenen Wirtschaftsjahre oder des Dreijahresdurchschnittes auf Grundlage des vorhergehenden Fünfjahreszeitraumes unter Ausschluss des höchsten und des niedrigsten Wertes, nachweisen können.

Fraßschäden durch arktische Wildgänse
Die alljährlich im Winter einfallenden arktischen Wildgänse verursachen bei den landwirtschaftlichen Kulturen erhebliche Fraßschäden. Dieser wirtschaftliche Schaden wird pauschal ausgeglichen.

Auf ELER-Förderung muss hingewiesen werden
Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen wie Broschüren, Handzettel, gewerblichen Websites usw., die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, ist das EU-Logo sowie Angaben zum nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium aufzunehmen.