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Berufsausbildung Revierjäger/in

Jäger
Revierjäger

Berufliche Tätigkeit

Hauptaufgabe ist die Erhaltung eines den landschaftlichen, landeskulturellen und waldbaulichen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes. Hierzu dient die Bejagung des Wildes, die durch Maßnahmen zur Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes ergänzt wird. Daneben sind Jagdgäste zu führen und organisatorische Aufgaben des Jagdmanagements zu übernehmen.

Ausbildungsdauer

Grundsätzlich dauert die Ausbildung drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt werden.

Ausbildungsstätten

Nur anerkannte staatliche oder private Ausbildungsstätten dürfen Revierjäger/innen ausbilden. Bei der Ausbildung wirken Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsberater, zuständige Stelle und Berufsschule zusammen.

Ausbildungsinhalte

• Kenntnisse der Wildarten
• Ausüben der Jagd sowie Ermitteln und Verhüten von Wildschäden
• Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz
• Umgang mit Jagdwaffen und -geräten
• Arbeitsschutz und Unfallverhütung
• Verwertung des erlegten Wildes, Wildbrethygiene
• Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Wildkrankheiten
• Halten und Führen von Jagdhunden und Jagdhilfstieren
• Erstellen und Erhalten jagdbetrieblicher Einrichtungen
• Kenntnisse der Ausbildungsstelle
• Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes des Wildes
• Rechtliche Grundlagen.

Prüfungen

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum/zur Revierjäger/Revierjägerin. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.

Einsatzmöglichkeiten

Dem/der Revierjäger/in eröffnet sich ein Berufsfeld sowohl im Flachland als auch im Hochgebirge. Neben der Wildbestandsermittlung und Regulierung des Wildstandes aufgrund eines zu erstellenden Abschussplans obliegt dem Berufsjäger zu Beispiel die Führung von Jagdgästen sowie das Jagdmanagement (Vorbereitung von Gemeinschaftsjagden). Daneben sind Aufgaben im Naturschutzbereich zu erfüllen, wie zum Beispiel Naturschutzwachttätigkeiten. Der/die Berufsjäger/in ist bei strafrechtlichen Tatbeständen im Zusammenhang mit der Jagd Hilfsbeamter/in der Staatsanwaltschaft. Zudem sind Jagdeinrichtungen, Fütterungsanlagen und Wildgatter zu errichten und zu unterhalten.

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach bestandener Abschlussprüfung und einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit besteht die Möglichkeit zur Ablegung der Revierjagdmeisterprüfung.

Berufsaussichten

Die Berufsaussichten sind aufgrund des geringen Bedarfs sehr begrenzt.

Informationen

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Hannover unter "Berufsausbildung Revierjäger"