
Hauptaufgabe ist die Erhaltung eines den landschaftlichen, landeskulturellen und waldbaulichen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes. Hierzu dient die Bejagung des Wildes, die durch Maßnahmen zur Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes ergänzt wird. Daneben sind Jagdgäste zu führen und organisatorische Aufgaben des Jagdmanagements zu übernehmen.
Grundsätzlich dauert die Ausbildung drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt werden.
Nur anerkannte staatliche oder private Ausbildungsstätten dürfen Revierjäger/innen ausbilden. Bei der Ausbildung wirken Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsberater, zuständige Stelle und Berufsschule zusammen.
Kenntnisse der Wildarten
Ausüben der Jagd sowie Ermitteln und Verhüten von Wildschäden
Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz
Umgang mit Jagdwaffen und -geräten
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Verwertung des erlegten Wildes, Wildbrethygiene
Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Wildkrankheiten
Halten und Führen von Jagdhunden und Jagdhilfstieren
Erstellen und Erhalten jagdbetrieblicher Einrichtungen
Kenntnisse der Ausbildungsstelle
Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes des Wildes
Rechtliche Grundlagen.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum/zur Revierjäger/Revierjägerin. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.
Dem/der Revierjäger/in eröffnet sich ein Berufsfeld sowohl im Flachland als auch im Hochgebirge. Neben der Wildbestandsermittlung und Regulierung des Wildstandes aufgrund eines zu erstellenden Abschussplans obliegt dem Berufsjäger zu Beispiel die Führung von Jagdgästen sowie das Jagdmanagement (Vorbereitung von Gemeinschaftsjagden). Daneben sind Aufgaben im Naturschutzbereich zu erfüllen, wie zum Beispiel Naturschutzwachttätigkeiten. Der/die Berufsjäger/in ist bei strafrechtlichen Tatbeständen im Zusammenhang mit der Jagd Hilfsbeamter/in der Staatsanwaltschaft. Zudem sind Jagdeinrichtungen, Fütterungsanlagen und Wildgatter zu errichten und zu unterhalten.
Nach bestandener Abschlussprüfung und einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit besteht die Möglichkeit zur Ablegung der Revierjagdmeisterprüfung.
Die Berufsaussichten sind aufgrund des geringen Bedarfs sehr begrenzt.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Hannover unter "Berufsausbildung Revierjäger"