Video-Anleitungen zum Meldeprogramm NRW

 

Video 1: Einführung in das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

In diesem Video bekommen Sie einen ersten Überblick, um sich im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW zurechtzufinden. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie sich im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW anmelden und stellen Ihnen die Programmoberfläche vor.

Länge: 7:02. Bei YouTube anschauen: https://youtu.be/7E4RHyCCYNI


Video 2: Abgabemeldung

Das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW dient unter anderem zur Erfassung der Abgaben von Wirtschaftsdüngern. Jeder meldepflichtige Abgeber ist nach der WDüngNachwVO NRW verpflichtet, die entsprechenden Meldungen abzugeben.

Länge: 6:44. Bei YouTube anschauen: https://youtu.be/Ltif3lgaqLQ


Video 3: Empfangsbestätigung

Eine Abgabemeldung kann von Ihnen als Empfänger von Wirtschaftsdünger bestätigt werden. Dies nennt man Empfangsbestätigung. Durch diese sind Sie Ihrer Aufnahmemeldepflicht nachgekommen.

Länge: 3:40. Bei YouTube anschauen: https://youtu.be/tQ-8-UPWpAI


Video 4: Aufnahmemeldung

Im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW müssen die Aufnahmen von Wirtschaftsdünger erfasst werden. Eine Aufnahmemeldung ersetzt nicht die vorgeschriebene Abgabemeldung. Zudem können Abgabemeldungen von Geschäftspartnern bestätigt werden. Dies ist dann eine Empfangsbestätigung, wodurch die Aufnahmemeldung entfällt.

Länge: 5:56. Bei YouTube anschauen: https://youtu.be/FZ6AnKDimOc


Video 5: Importmeldung

Übernimmt ein Betrieb mit Betriebssitz in NRW Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern oder dem Ausland, so muss der aufnehmende Betrieb die Aufnahme bzw. den Import gemäß § 4 der Bundesverbringensverordnung (Meldepflichten) in Verbindung mit der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung (Landesverordnung) dem Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter melden. Wie dies funktioniert, wird hier erklärt.

Länge: 5:46. Bei YouTube anschauen: https://youtu.be/r_l7vgrncgc


Video 6: Mitteilung als Inverkehrbringer

Betriebe, die Wirtschaftsdünger in den Verkehr bringen, (abgeben, befördern, vermitteln), müssen nach § 5 WDüngV der zuständigen Behörde diese Tätigkeit einmalig mitteilen. Diese Mitteilung kann ausschließlich elektronisch über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW vorgenommen werden.

Länge: 1:48. Bei YouTube anschauen: https://youtu.be/CCbD4OOqRvs


Video 7: Beförderer und Betriebe außerhalb NRW suchen und bearbeiten

Möchten Sie einen Transporteur oder einen Betrieb außerhalb NRW bei einer Erstellung einer Meldung angeben, können Sie ihn selbst anlegen. Wie das funktioniert sehen Sie hier.

Länge: 3:04. Bei YouTube anschauen: https://youtu.be/q7W57x7vbaQ


Video 8: Analysen suchen und bearbeiten

In diesem Video wird gezeigt, wie Sie ein Analyseergebnis von Wirtschaftsdünger im Meldeprogramm suchen, bearbeiten oder erfassen können.

Länge: 1:50. Bei YouTube anschauen: https://youtu.be/pcoVuOUZr94


Video 9: Betriebsspiegel und Betriebsspiegel Betriebsbasis

Die Erklärung, wie ein Betriebsspiegel sowie ein Betriebsspiegel auf Betriebsbasis erstellt wird, finden Sie hier.

Länge: 2:00. Bei YouTube anschauen: https://youtu.be/nLraDw0acDg