Tierzuchtrecht

Als die für das Tierzuchtrecht zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen gehören zu unseren Aufgaben:

  • die Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen,
  • die Genehmigung von Zuchtprogrammen,
  • die Zulassung von nationalen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten,
  • die Prüfung von Eigenbestandsbesamern und Besamungsbeauftragten und
  • die Überwachung der Einhaltung tierzuchtrechtlicher Vorschriften.

Darüber hinaus sind wir zuständig für:

  • die Vergabe des Titels Staatsprämie für Zuchtstuten,
  • die Vergabe von Kammermedaillen
  • sowie die Koordination des Beitrags Nordrhein-Westfalens zur Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere.

Ihre Ansprechpartner sind:

M.Sc. Agrar Nadine Frische
Referentin für Tierzuchtrecht
Telefon: 02945 989-724
Telefax: 0251 2376 19152
E-Mail: nadine.frische@maillwk.nrw.de 
Themenschwerpunkte: Anerkennung von Zuchtverbänden/Zuchtunternehmen, Genehmigungen von Zuchtprogrammen, Zulassung von nationalen Besamungsstationen/ Embryo-Entnahmeeinheiten, tierzuchtrechtliche Überwachung

M.Sc. Agrar Julia Fiene
Sachbearbeiterin Tierzuchtrecht
Telefon: 02945 989-722
E-Mail: julia.fiene@maillwk.nrw.de 
Themenschwerpunkte: Tierzuchtrechtliche Überwachung, Kammermedaillen, Staatsprämien

Postalisch erreichen Sie uns unter folgender Anschrift:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Fachbereich 71 Tierproduktion & Tierzuchtrecht
Ostinghausen – Haus Düsse
59505 Bad Sassendorf

Bitte nutzen Sie für elektronischen Schriftverkehr ausschließlich unser zentrales Funktionspostfach:
tierzuchtrecht@lwk.nrw.de.
So können wir gewährleisten, dass Ihre E-Mails auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall bearbeitet werden.