Integrität und ethische Werte im Verwaltungshandeln

Integrität und ethische Werte im Verwaltungshandeln

Gemäß Anhang I Nummer 1 Buchstabe B der Verordnung (EU) 2022/127 hat die EU-Zahlstelle nachzuweisen, dass sie sich für Integrität und ethische Werte einsetzt und diese in Verhaltensregeln kodifiziert.

In Umsetzung dieser Unionsvorschrift hat die Zahlstelle NRW eine interne Verfahrensregelung zu Integrität und ethischen Werten erlassen, die den nachfolgenden Verhaltenskodex enthält, an dem sich jegliches Handeln im Zahlstellenverfahren leiten und messen lässt. Der Verhaltenskodex schafft dabei keine neuen Regelungen, sondern es werden die Grundsätze des ohnehin geltenden Rechts und eines wertebasierten Verwaltungshandelns zusammengefasst.

Verhaltenskodex

Rechtmäßigkeit

Nach dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit sind alle Verwaltungsmaßnahmen an Recht und Gesetz gebunden. Entscheidungen, die die Rechte oder Interessen von Einzelpersonen betreffen, werden ausschließlich auf der Grundlage der einschlägigen europarechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften getroffen.

Objektivität und Unparteilichkeit

Die Amtsausübung erfolgt unparteiisch und objektiv, d.h. alle Entscheidungen werden wertfrei und unabhängig von allen nicht relevanten Einflüssen, wie z. B. Sympathie oder Antipathie für eine Person oder Gruppe getroffen.

Verhältnismäßigkeit

Alle Verwaltungsentscheidungen erfolgen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die durch die Verwaltung getätigten Maßnahmen müssen im angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen.

Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung

Es gilt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung: Personen, die sich in ähnlicher Situation befinden, dürfen nicht aufgrund bestimmter Merkmale/ Besonderheiten wie z.B. Nationalität, Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden.

Transparenz

Das Verwaltungshandeln ist durchschaubar und einsehbar, soweit datenschutzrechtliche Anfordernisse nicht berührt werden.

Kohärenz

Alle getroffenen Entscheidungen sind in sich logisch, zusammenhängend und nachvollziehbar.

Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

Es gilt das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen.

Korruptionsprävention

Es wird kein Raum und keine Gelegenheit für Korruption gegeben. Korruption schadet dem Rechtsstaat und dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung und aller seiner Bediensteten. Das Handeln orientiert sich an dem Runderlass des Innenministeriums vom 09.12.2022 – Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung.

Das Rechnungsamt der Landwirtschaftskammer NRW, das zuständig ist für die Verhütung und Bekämpfung von Korruption, schult und sensibilisiert regelmäßig alle Beschäftigten.

Vermeidung von Interessenkonflikten

In Umsetzung unionsrechtlicher Regelungen nehmen alle Bediensteten mit Zahlstellenaufgaben regelmäßig an einer Schulung zum Thema Vermeidung und Umgang mit Interessenskonflikten teil.

Vorbildlicher Umgang mit Betrugsfällen / Betrugsverdachtsfällen

Die von der Zahlstelle erlassenen Regelungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug werden eingehalten.

Verpflichtung zur Meldung von Nebentätigkeiten

Anzeigepflichtige Nebentätigkeiten werden dem Dienstherrn gemeldet.

Einhaltung der Datenschutzvorschriften/Vertraulichkeit

Die im Rahmen der Amtsausübung bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt. Diese Verpflichtung besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst fort.

Bürgerfreundliches und respektvolles Verwaltungshandeln

Im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern wird stets auf Respekt und Freundlichkeit in Wort und Schrift geachtet. Den Bürgerinnen und Bürgern ist mit Verständnis für ihre Belange zu begegnen. Es wird, soweit wie möglich, Rat und Hilfe gewährt. Es wird auf eine bürgernahe Verwaltungssprache geachtet, die sich durch Verständlichkeit, Korrektheit und Klarheit auszeichnet.

Kollegiales Miteinander

Im Zahlstellenverfahren begegnen sich die Kollegen/innen mit Achtung und Respekt. Der Umgang untereinander ist höflich, hilfsbereit und kooperativ.

Meldesystem, Beschwerden

Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder dessen Missachtung sind über das Meldesystem BKMS an das Rechnungsamt / Interner Revisionsdienst der Landwirtschaftskammer zu melden. Das Meldesystem ist über Internetauftritt der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie direkt unter https://www.bkms-system.com/LWK-NRW erreichbar.

 Alle Meldungen und Beschwerden werden absolut vertraulich und verantwortungsbewusst behandelt. Der Fall sollte möglichst konkret und umfassend beschrieben werden, ggfs. unter Bezugnahme auf das Fördervorhaben.

Eingehende Meldungen und Beschwerden werden zeitnah geprüft und bewertet, und nach Möglichkeit wird Ihnen abgeholfen. Alle Vorgänge werden dokumentiert.